Das Gebührenmodell zur Finanzierung des NMVS-Systems (Nationales Verifikationssystem für die Schweiz und Liechtenstein) besteht aus zwei Komponenten:
- Einmalige Gebühr für die Finanzierung der Gründung der SMVS GmbH und des Verifikationssystems.
- Jährliche Gebühr für die Finanzierung der Betriebskosten der SMVS GmbH und des Verifikationssystems.
Die Gebühren werden für jedes Pharmaunternehmen auf Basis des Umsatzes mit RX-Produkten und der Anzahl der in der Schweiz und Liechtenstein verkauften RX-Packungen berechnet.
Ein Pharmaunternehmen wird wie folgt definiert:
- Ein Pharmaunternehmen ist als aktives Unternehmen in einem Handelsregister der Schweiz oder Liechtensteins eingetragen.
- Ein Pharmaunternehmen besitzt eine oder mehrere Zulassungen von Swissmedic (MAH) für verschreibungspflichtige Medikamente (RX-Produkte).
Kein pharmazeutisches Unternehmen nach obiger Definition ist demnach:
Ein Pharmakonzern, der mehrere Pharmaunternehmen kontrolliert. Die Organisationsform und der Integrationsgrad spielen hierbei keine Rolle. In diesen Fällen meldet sich jedes Pharmaunternehmen einzeln bei der SMVS an.
Einmalige Gebühr
Die Berechnungsgrundlage für die einmalige Gebühr ist der letzte Jahresumsatz des Unternehmens mit RX-Produkten in der Schweiz und Liechtenstein (ab Werk Preis):
RX-Umsatz CHF | Registrierungsgebühr CHF |
---|---|
0 bis 30 Millionen | 10'000,- |
30 bis 200 Millionen | 20'000,- |
Über 200 Millionen | 30'000,- |
Jährliche Gebühr
Die jährliche Gebühr besteht aus einem festen Betrag von 1.500 CHF, der für alle Unternehmen gleich ist, sowie einem umsatzbasierten und einem volumenbasierten Anteil. Der volumenbasierte Anteil ist degressiv. Das bedeutet, dass die ersten 50.000 Packungen CHF 0.009 pro Packung kosten, die nächsten 949.999 Packungen CHF 0.007 pro Packung kosten, und so weiter.
Umsatzbezogener Gebührenanteil | Volumenbasierter Gebührenanteil | ||
---|---|---|---|
RX-Umsatz ab Werk CHF | Jährliche Gebühr CHF | Verkaufte RX-Packungen | CHF/Packung |
bis zu 100'000 | keine | 0 - 50'000 | 0.009 |
100'001 - 3'000'000 | 2'000,- | 50'001 – 1'000'000 | 0.007 |
3'000'001 - 10'000'000 | 5'000,- | 1'000'001 – 2'000'000 | 0.005 |
10'000'001 - 30'000'000 | 15'000,- | über 2'000'001 | 0.003 |
30'000'001 - 50'000'000 | 20'000,- | ||
50'000'001 - 70'000'000 | 25'000,- | ||
70'000'001 - 100'000'000 | 30'000,- | ||
100'000'001 - 150'000'000 | 40'000,- | ||
150'000'001 - 200'000'000 | 50'000,- | ||
200'000'001 - 300'000'000 | 60'000,- | ||
über 300'000'001 | 70'000,- |
Die angegebenen Beträge gelten gemäss der obigen Definition pro juristische Person zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.